Darf der Vermieter einfach in die Wohnung?
Ein Vermieter darf eine vermietete Wohnung nicht einfach unangekündigt betreten. Trotzdem dürfen Mieter eine berechtigte Besichtigung auch nicht grundsätzlich verweigern.
Wir erklären kurz, worauf beide Seiten achten sollten.
Ohne konkreten Grund kein Zutritt
Ganz klar: Nein.
Auch als Eigentümer oder Hausverwaltung darf man eine vermietete Wohnung nicht einfach nach Belieben betreten.
Für eine Besichtigung braucht es grundsätzlich einen konkreten sachlichen Grund.
Dazu gehören beispielsweise:
- Neuvermietung nach Kündigung
- geplanter Verkauf
- notwendige Reparaturen
- Prüfung eines Mangels
Der Termin muss außerdem rechtzeitig angekündigt werden. Auch die berechtigten Interessen des Mieters – etwa Arbeitszeiten oder bereits bestehende Termine – müssen berücksichtigt werden.
Auch der Mieter muss mitwirken
Liegt ein berechtigter Grund vor, muss der Mieter eine Besichtigung grundsätzlich ermöglichen und bei der Vereinbarung eines zumutbaren Termins mitwirken.
Das bedeutet nicht, dass jeder vorgeschlagene Termin akzeptiert werden muss. Einen einzelnen Termin aus nachvollziehbaren Gründen abzulehnen, ist etwas anderes als sämtliche Besichtigungen dauerhaft zu verhindern.
Ein typisches Beispiel ist die Neuvermietung:
Der Mieter hat gekündigt und der Eigentümer möchte einen Nachmieter finden. Dann besteht ein berechtigtes Interesse daran, ausgewählten Interessenten die Wohnung zu zeigen. Eigentümer und Mieter müssen gemeinsam eine zumutbare Lösung für die Besichtigungstermine finden.
Was passiert bei vollständiger Verweigerung?
Wer berechtigte und ordnungsgemäß angekündigte Besichtigungen dauerhaft ohne ausreichenden Grund verhindert, kann seine Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen.
Mögliche Folgen können – abhängig vom Einzelfall – sein:
Abmahnung · gerichtliche Durchsetzung des Zutritts · gegebenenfalls Schadensersatz
Schadensersatz kommt insbesondere dann in Betracht, wenn durch die Verweigerung tatsächlich ein konkreter und nachweisbarer Schaden entsteht.
Kurz gesagt
Der Vermieter darf eine Mietwohnung nicht einfach unangekündigt betreten.
Genauso wenig kann ein Mieter eine berechtigte Besichtigung grundsätzlich und dauerhaft verhindern.
Rücksichtnahme und eine vernünftige Terminabstimmung sind deshalb für beide Seiten der beste Weg.
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