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Auf dem großzügigen Grundstück mit ca. 1.146 m² befindet sich ein Bungalow aus dem Jahr 1984. Der Baukörper wirkt optisch gepflegt und grundsätzlich nutzbar, jedoch ist die Immobilie energetisch stark sanierungsbedürftig und entspricht in wesentlichen Bauteilen nicht mehr heutigen Anforderungen.
Wesentliche Punkte:
- Flachdach, ungedämmt
- Außenwände aus Holzbeton
- Unbeheizter Keller, ungedämmt
- Frischwasseranschluss liegt beim Grundstück aber nicht am Haus an, Versorgung erfolgt über Brunnenwasser
- Beheizung zusätzlich über Kamin/Holz
Aus diesem Grund bieten wir das Objekt bewusst als Baugrundstück mit Altbestand an – mit dem klaren Hinweis, dass ein Erwerber den bestehenden Bungalow entweder energetisch umfassend kernsanieren oder abriss- und neubauorientiert planen wird. In der Praxis wird hier häufig der Neubau die wirtschaftlich sinnvollere Lösung sein.
Objektnummer
KS-LS37-VK-12
Objektart
Wohngrundstück
Ort
Hohen Neuendorf
Baujahr
1984
Zustand
Abrissobjekt
Letzte Modernisierung
1984
Zimmer
4
Balkone
1
Grundstücksfläche
ca. 1.146 m²
Wohnfläche
ca. 97,70 m²
Kaufpreis
379.000 €
Außenprovision
Die Provision beträgt 3,00 % + MwSt. für Käufer und Verkäufer.
Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
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Grundstück
Das ca. 1.146 m² große Grundstück präsentiert sich als angenehm eingewachsenes, grünes Areal mit reichlich Bewuchs und einem gewachsenen Gartencharakter. Der Garten bietet viel Privatsphäre und Raum für individuelle Gestaltung – ob Familiengarten, Erweiterungsideen oder perspektivische Neubauplanung. Die Zufahrt ist praktikabel angelegt, Stellfläche ist vorhanden.
Außenbereich
- Carport (geschützter Stellplatz direkt am Haus)
- Terrasse als Übergang zwischen Wohnbereich und Garten
- zusätzliche Flächen im Garten für Sitzbereiche, Freizeit oder Ausbauideen (je nach Nutzungskonzept)
Wohnbereich
- Einbauküche (EBK) vorhanden
- Kamin / Holzfeuerstätte als zusätzliche Wärmequelle und für Wohnatmosphäre
- Badezimmer mit Badewanne
Untergeschoss / Keller
Der Bungalow verfügt über einen unbeheizten Keller mit vergleichsweise hohen Deckenhöhen, wodurch sich dieser Bereich – abhängig von Genehmigung und Ausbaukonzept – potenziell auch für zusätzliche Nutz- oder Aufenthaltsflächen eignet.
Im Keller befinden sich u. a.:
- Hauswirtschaftsraum (HWR)
- Freizeit-/Sportraum (Nutzfläche)
(Hinweis fürs Exposé: tatsächliche Ausbaufähigkeit und genehmigungsrechtliche Nutzung sind vom Käufer zu prüfen.)
Bebaubarkeit / Planungsrecht
Die Bebauung richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorgaben (Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB – Nachbarschaftsbebauung). Art und Maß der Bebauung sind vom Käufer eigenständig in Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt zu prüfen.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen an Ihr neues Zuhause. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich zu einem ersten Kennenlern-Gespräch an.