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28. September 2026

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) 2026: Wann er sich für Eigentümer wirklich lohnt

Eine neue Heizung, bessere Fenster, eine gedämmte Fassade oder doch zuerst das Dach? Wer eine Bestandsimmobilie energetisch verbessern möchte, merkt schnell, dass einzelne Maßnahmen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden sollten. Was technisch sinnvoll erscheint, muss zum Zustand des Gebäudes, zum verfügbaren Budget und zur langfristigen Planung des Eigentümers passen.

Genau hier setzt der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, an. Im Rahmen einer qualifizierten Energieberatung wird der energetische Zustand eines Wohngebäudes untersucht und daraus ein aufeinander abgestimmter Fahrplan für mögliche Sanierungsschritte entwickelt. Eigentümer erhalten damit keine Verpflichtung zur Sanierung, sondern eine Entscheidungsgrundlage: Welche Maßnahmen sind sinnvoll, welche Reihenfolge bietet sich an und welche Investitionen können auch erst in einigen Jahren erfolgen?

Seit dem 21. Juli 2026 gelten zudem veränderte Bedingungen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dadurch ist es noch wichtiger geworden, nicht nur mit pauschalen Aussagen wie „mit iSFP gibt es fünf Prozent mehr Förderung“ zu rechnen, sondern das konkrete Vorhaben zu betrachten.

Was genau ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein iSFP betrachtet zunächst das Gebäude als Ganzes. Dazu werden unter anderem Gebäudehülle, Fenster, Dach, Keller beziehungsweise Bodenplatte, Heiztechnik und weitere energetisch relevante Bauteile aufgenommen. Auf dieser Grundlage entsteht ein Konzept, das den heutigen energetischen Zustand den möglichen Sanierungsvarianten gegenüberstellt.

Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass Maßnahmen nicht isoliert geplant werden. Wer beispielsweise ohnehin in einigen Jahren die Fassade erneuern möchte, kann prüfen lassen, ob eine Dämmung sinnvoll gleichzeitig ausgeführt werden sollte. Steht ein Fenstertausch an, müssen wiederum Themen wie Wärmebrücken und Lüftung berücksichtigt werden. Und bei einer neuen Heizungsanlage spielt der künftige Wärmebedarf des Gebäudes eine wichtige Rolle.

Ein guter Sanierungsfahrplan verbindet deshalb technische Zusammenhänge mit einer zeitlichen Planung. Eigentümer können daraus ableiten, welche Maßnahmen kurzfristig sinnvoll sind, welche miteinander kombiniert werden sollten und welche Investitionen ohne Nachteile auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.

Für welche Eigentümer lohnt sich ein iSFP besonders?

Nicht jede Immobilie benötigt zwangsläufig einen umfangreichen Sanierungsfahrplan. Besonders interessant wird er jedoch, wenn in den kommenden Jahren mehrere Maßnahmen anstehen oder noch unklar ist, an welcher Stelle überhaupt begonnen werden sollte.

Das betrifft beispielsweise ein älteres Einfamilienhaus, bei dem Fenster, Dach und Heizungsanlage nach und nach modernisiert werden müssen. Ebenso kann ein iSFP bei vermieteten Mehrfamilienhäusern hilfreich sein, wenn Instandhaltung und energetische Verbesserung langfristig miteinander verbunden werden sollen. Auch vor größeren Investitionen kann eine Gesamtbetrachtung verhindern, dass heute eine Maßnahme umgesetzt wird, die wenige Jahre später erneut angefasst werden muss.

Gerade bei Bestandsimmobilien in Birkenwerder, Hohen Neuendorf, Oranienburg und dem übrigen Oberhavel sehen Eigentümer häufig nicht auf den ersten Blick, welche Arbeiten energetisch zusammengehören. Gebäude wurden über Jahrzehnte erweitert, einzelne Bauteile bereits modernisiert oder Heizungsanlagen unabhängig von der Gebäudehülle erneuert. Eine strukturierte Bestandsaufnahme kann hier eine deutlich bessere Grundlage liefern als die Betrachtung eines einzelnen Gewerks.

Was kostet ein iSFP – und wird die Energieberatung gefördert?

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kann selbst staatlich gefördert werden. Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude werden derzeit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars übernommen. Die maximale Förderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern 650 Euro und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten 850 Euro. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann für die zusätzliche Erläuterung des Beratungsberichts in einer Eigentümerversammlung ein weiterer Zuschuss von bis zu 250 Euro hinzukommen.

Für die geförderte Energieberatung gelten bestimmte Voraussetzungen. Unter anderem muss es sich um ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude in Deutschland handeln und der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Die Beratung muss außerdem durch entsprechend qualifizierte und zugelassene Energieeffizienz-Experten erfolgen.

Ob sich der verbleibende Eigenanteil für einen Eigentümer wirtschaftlich lohnt, sollte allerdings nicht nur anhand der Beratungskosten beurteilt werden. Interessanter ist die Frage, ob dadurch Fehlentscheidungen vermieden, Investitionen sinnvoll aufeinander abgestimmt und bestehende Fördermöglichkeiten besser genutzt werden können.

iSFP-Förderung 2026: Was sich seit Juli geändert hat

An dieser Stelle kursieren noch viele veraltete Informationen. Der iSFP-Bonus existiert weiterhin, seine Berechnung wurde zum 21. Juli 2026 jedoch verändert.

Bei bestimmten Einzelmaßnahmen wie Arbeiten an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb des eigentlichen Heizungstauschs oder bestimmten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung beträgt die Grundförderung weiterhin grundsätzlich 15 Prozent. Ein vorhandener iSFP kann darüber hinaus den Rahmen der förderfähigen Ausgaben deutlich erhöhen.

Bei einem Einfamilienhaus liegt die reguläre Höchstgrenze für entsprechende Effizienzmaßnahmen derzeit bei 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Mit einem berücksichtigungsfähigen iSFP können bis zu 60.000 Euro förderfähige Ausgaben angesetzt werden. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Beträge nach Anzahl der Wohneinheiten.

Der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten wird seit dem 21. Juli 2026 allerdings nicht mehr einfach auf die gesamte Maßnahme aufgeschlagen. Er greift erst oberhalb des regulären Förderhöchstbetrags. Bei einem Einfamilienhaus muss das förderfähige Investitionsvolumen deshalb mindestens 30.000 Euro erreichen; der Bonus wird anschließend nur auf den darüberliegenden Betrag angewendet.

Ein Beispiel: 60.000 Euro Sanierung am Einfamilienhaus

Wie relevant diese Änderung ist, zeigt ein offizielles Berechnungsbeispiel des Bundes.

Bei 60.000 Euro förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle ergeben 15 Prozent Grundförderung zunächst 9.000 Euro Zuschuss. Von den 60.000 Euro liegen 30.000 Euro oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze. Auf diesen Anteil wird zusätzlich der iSFP-Bonus von fünf Prozent angewendet – also weitere 1.500 Euro.

Damit ergibt sich in diesem Beispiel eine Gesamtförderung von 10.500 Euro. Ohne die durch den iSFP erhöhte Kostenobergrenze wären bei derselben Maßnahme lediglich 30.000 Euro für die Grundförderung anrechenbar.

Der eigentliche finanzielle Vorteil eines iSFP besteht 2026 deshalb nicht nur in den zusätzlichen fünf Prozentpunkten. Bei größeren Maßnahmen kann vor allem die Erhöhung des förderfähigen Kostenrahmens entscheidend sein.

Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht für den eigentlichen Heizungstausch

Auch hier lohnt sich eine klare Trennung. Ein iSFP kann selbstverständlich dabei helfen, einen Heizungstausch technisch sinnvoll in die gesamte Sanierungsstrategie des Gebäudes einzuordnen. Der eigentliche Austausch des Wärmeerzeugers fällt jedoch unter die separate Heizungsförderung und erhält keinen zusätzlichen iSFP-Bonus.

Die Heizungsförderung wird über die KfW abgewickelt und folgt eigenen Fördersätzen, Kostenobergrenzen und möglichen Bonusregelungen. Seit dem 21. Juli 2026 wurden auch diese Bedingungen angepasst. Eigentümer sollten daher nicht davon ausgehen, dass ein vorhandener iSFP automatisch die Förderung einer neuen Heizung um weitere fünf Prozent erhöht.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Heizungsanlage im Sanierungsfahrplan unwichtig wäre. Im Gegenteil: Für die technische Planung kann es entscheidend sein zu wissen, wie stark sich der Wärmebedarf nach einer späteren Dach-, Fassaden- oder Fenstersanierung verändert. Eine Heizungsanlage sollte schließlich nicht nur zum heutigen Gebäudezustand, sondern möglichst auch zur langfristigen Entwicklung der Immobilie passen.

Ein guter Sanierungsfahrplan verhindert die falsche Reihenfolge

Der Nutzen eines iSFP liegt deshalb nicht allein in Fördermitteln. Besonders wertvoll kann die systematische Betrachtung werden, wenn mehrere Maßnahmen in den nächsten Jahren ohnehin notwendig sind.

Eine Fassadensanierung, neue Fenster, eine Dachinstandsetzung oder Arbeiten an der Heiztechnik verursachen jeweils erhebliche Kosten. Werden solche Maßnahmen unabhängig voneinander geplant, können zusätzliche Arbeiten, technische Probleme oder unnötige Doppelkosten entstehen. Ein Sanierungsfahrplan hilft dabei, diese Schnittstellen frühzeitig zu erkennen und Investitionen aufeinander abzustimmen.

Auch für vermietete Immobilien und Mehrfamilienhäuser ist diese langfristige Betrachtung interessant. Statt energetische Maßnahmen erst dann zu diskutieren, wenn ein Bauteil akut erneuert werden muss, lassen sich Instandhaltungszyklen und energetische Verbesserungen frühzeitig miteinander verbinden. Das verbessert nicht nur die Planbarkeit der Kosten, sondern schafft auch eine nachvollziehbare Grundlage für zukünftige Entscheidungen.

Wie entsteht ein individueller Sanierungsfahrplan?

Am Anfang steht die Klärung der Ziele des Eigentümers. Soll hauptsächlich der Energieverbrauch reduziert werden? Stehen ohnehin größere Instandsetzungen bevor? Soll das Gebäude langfristig gehalten, vermietet oder innerhalb der Familie weitergegeben werden? Auch der verfügbare Kostenrahmen und der gewünschte zeitliche Horizont spielen eine Rolle.

Anschließend wird der energetische Zustand des Gebäudes aufgenommen. Auf Basis der Gebäudedaten entwickelt der Energieeffizienz-Experte passende Sanierungsschritte und stellt dar, wie diese technisch aufeinander aufbauen können. Der fertige iSFP wird anschließend mit dem Eigentümer besprochen und dient als Orientierung für die weitere Planung.

Hilfreich ist es, vorhandene Grundrisse, Baubeschreibungen, Energieausweise, Informationen zur Heizungsanlage sowie Unterlagen über bereits durchgeführte Modernisierungen bereitzuhalten. Fehlen einzelne Unterlagen, bedeutet das allerdings nicht automatisch, dass eine Beratung unmöglich ist. Entscheidend ist eine fachgerechte Aufnahme des vorhandenen Gebäudes.

Muss ein iSFP anschließend vollständig umgesetzt werden?

Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan verpflichtet Eigentümer nicht dazu, sämtliche vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Er ist vielmehr eine langfristige Orientierung.

Auch für den iSFP-Bonus müssen nicht automatisch sämtliche Schritte des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Förderfähige Maßnahmen können grundsätzlich innerhalb von bis zu 15 Jahren nach Erstellung des iSFP durchgeführt werden, sofern die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt sind. Auch eine andere zeitliche Reihenfolge oder technisch sinnvolle Abweichungen können unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Gerade deshalb kann ein Sanierungsfahrplan für Eigentümer interessant sein, die ihre Immobilie nicht vollständig auf einmal sanieren möchten. Das Gebäude kann Schritt für Schritt entwickelt werden, ohne dass jede spätere Entscheidung wieder bei null beginnen muss.

iSFP und energetische Sanierung in Oberhavel

Für Eigentümer in Oberhavel und dem nördlichen Berliner Umland geht es bei energetischen Maßnahmen häufig um weit mehr als die Frage nach dem maximal möglichen Zuschuss. Eine Sanierung sollte zum Gebäude, zur geplanten Nutzung und zum wirtschaftlichen Rahmen des Eigentümers passen.

Hortus Haus betrachtet Immobilien deshalb nicht isoliert nach einzelnen Gewerken. Durch unsere Arbeit in Immobilienmanagement, Hausverwaltung, Bau- und Energiefragen können wir Eigentümer dabei unterstützen, den Zustand eines Gebäudes einzuordnen und die nächsten Schritte sinnvoll vorzubereiten. Für spezielle energetische Planungen und Förderthemen arbeiten wir dabei bei Bedarf mit entsprechenden Fachpartnern zusammen.

Wer ohnehin Dach, Fenster, Fassade oder Heiztechnik modernisieren möchte, sollte deshalb möglichst vor der Beauftragung einzelner Arbeiten prüfen, ob eine Gesamtplanung sinnvoll ist. Denn Förderbedingungen, Antragszeitpunkt und technische Reihenfolge können entscheidend dafür sein, welche Möglichkeiten später noch zur Verfügung stehen.

Energieberatung gemeinsam mit unserem Partner SanierGlück

Für die konkrete energetische Fachplanung arbeiten wir mit unserem Partner SanierGlück und Energieberater Seppe Alaerts aus Birkenwerder zusammen. Von der Bestandsaufnahme über den individuellen Sanierungsfahrplan bis zur Förderstrategie können Eigentümer so fachlich begleitet werden und erhalten eine Planung, die zum Gebäude und zu den tatsächlich vorgesehenen Maßnahmen passt.

Fazit: Der iSFP ist vor allem ein Planungsinstrument

Ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt sich nicht automatisch für jedes Gebäude. Wenn jedoch mehrere energetische Maßnahmen anstehen, größere Investitionen geplant werden oder Unsicherheit über die richtige Reihenfolge besteht, kann er eine wertvolle Grundlage schaffen.

2026 kommt hinzu, dass ein iSFP weiterhin konkrete Vorteile innerhalb der BEG bieten kann. Gerade bei größeren Maßnahmen ist dabei die erhöhte Grenze der förderfähigen Ausgaben relevant. Gleichzeitig gelten seit dem 21. Juli neue Voraussetzungen für den zusätzlichen iSFP-Bonus. Eigentümer sollten deshalb nicht mit pauschalen Fördersätzen rechnen, sondern das konkrete Vorhaben prüfen lassen.

Wer eine Immobilie in Birkenwerder, Hohen Neuendorf, Oranienburg oder dem übrigen Oberhavel energetisch weiterentwickeln möchte, kann sich gerne an uns wenden. Wir schauen gemeinsam, welche Ausgangssituation vorliegt und welcher nächste Schritt für das Gebäude sinnvoll ist.

Hinweis: Förderprogramme und Förderbedingungen können geändert werden. Die genannten Angaben entsprechen dem Stand vom 22. September 2026. Vor Beauftragung beziehungsweise Antragstellung sollten die jeweils aktuellen Bedingungen der zuständigen Förderstellen geprüft werden.

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