Zum Inhalt springen

29. Oktober 2026

60 DDR-Garagen sollen weichen: Was plant Hennigsdorf an der Kiefernstraße?

Rund 60 Garagen aus DDR-Zeiten sollen in Hennigsdorf verschwinden, um Platz für neue Wohnhäuser zu schaffen. Was für die Stadt eine Möglichkeit zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums darstellt, bedeutet für viele bisherige Nutzer den Verlust eines vertrauten Ortes. Denn die alten Garagen sind häufig mehr als nur Stellplätze für Autos. Sie werden seit Jahrzehnten genutzt, gepflegt und teilweise über Generationen weitergegeben. Nun stellt sich die Frage, was auf dem Gelände an der Kiefernstraße künftig entstehen soll und welche Folgen die Veränderung für die Nachbarschaft haben könnte.

Die bisher vorgestellten Überlegungen reichen von kleineren Eigenheimen bis zu Mehrfamilienhäusern mit insgesamt bis zu 36 Wohneinheiten. Doch die verschiedenen Bebauungsvarianten sind noch nicht mit einem fertigen Bauprojekt gleichzusetzen. Wir haben uns angesehen, was bislang bekannt ist, welche Fragen offenbleiben und warum das Vorhaben auch für andere Kommunen in Oberhavel interessant ist.

Was genau ist an der Kiefernstraße geplant?

Das Gebiet zwischen Kiefernstraße und Feldstraße beschäftigt die Hennigsdorfer Stadtplanung bereits seit mehreren Jahren. Schon 2021 wurde die Entwicklung der Fläche für Wohnzwecke politisch auf den Weg gebracht. Am 23. September 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung schließlich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „Kiefernstraße/Feldstraße“. Damit wurde ein konkretes Planverfahren eingeleitet, das die Voraussetzungen für eine zukünftige Bebauung schaffen soll.

Im Juni 2026 wurden vier unterschiedliche Bebauungsvarianten öffentlich bekannt. Diskutiert wurden unter anderem kleinere Eigenheime, Tiny Houses und eine dichtere Bebauung mit Mehrfamilienhäusern. Die umfangreichste Variante könnte bis zu 36 Wohneinheiten ermöglichen. Auch eine Grundstücksvergabe über ein Einheimischenmodell wurde als Möglichkeit genannt. Welche dieser Varianten tatsächlich umgesetzt wird, wie die zukünftigen Grundstücke aufgeteilt werden und wann erste Gebäude entstehen könnten, ist damit allerdings noch nicht abschließend geklärt.

Laut regionaler Berichterstattung sollen die rund 60 Garagen noch bis Ende 2026 geräumt werden. Dabei ist zwischen dem berichteten Zeitplan, den individuellen Nutzungsverträgen und der eigentlichen baulichen Entwicklung zu unterscheiden. Eine Räumung des Geländes bedeutet nicht automatisch, dass unmittelbar danach die Bauarbeiten für neue Wohnhäuser beginnen.

Kiefernstraße Hennigsdorf – die wichtigsten Fakten

Rund 60 DDR-Garagen sind von der geplanten Umgestaltung betroffen.
Vier Bebauungsvarianten wurden im Juni 2026 vorgestellt.
Bis zu 36 Wohneinheiten wären nach einer der Varianten möglich.
September 2025: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50.
Ende 2026: berichteter Zeitrahmen für die Räumung der Garagen.

Stand: Oktober 2026. Die konkrete Bebauungsvariante und der Baubeginn sind damit noch nicht abschließend bestätigt.

Warum sollen ausgerechnet die alten Garagen verschwinden?

Bauland ist in Hennigsdorf begrenzt. Die Stadt weist selbst darauf hin, dass nur wenige freie Grundstücke für den Eigenheimbau zur Verfügung stehen. Wenn zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll, rücken deshalb zwangsläufig auch Flächen in den Mittelpunkt, die bereits anderweitig genutzt werden. Das Garagenareal ist ein Beispiel für diese sogenannte Nachverdichtung: Statt ein vollständig neues Wohngebiet am Stadtrand zu erschließen, wird geprüft, ob eine vorhandene Fläche innerhalb der Stadt für eine neue Nutzung geeignet ist.

Grundsätzlich kann eine solche Entwicklung sinnvoll sein. Bereits bestehende Straßen und Versorgungsnetze können Vorteile bieten, während andere Freiflächen möglicherweise erhalten bleiben. Allerdings ist nicht jede bislang genutzte Fläche automatisch ein geeigneter Wohnstandort. Wie viele Wohnungen tatsächlich entstehen können, hängt unter anderem von der Erschließung, den zulässigen Gebäudegrößen, dem Verkehr, der Grundstücksaufteilung und den Anforderungen an Grün- und Freiflächen ab. Auch die Kosten für den Rückbau der bisherigen Garagen und mögliche zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.

Was bedeutet der Abriss für die bisherigen Garagennutzer?

Die DDR-Garagen haben für viele ihrer Nutzer eine besondere Bedeutung. Oft wurden sie mit erheblichem persönlichem Aufwand errichtet, später modernisiert oder über lange Zeit instand gehalten. Neben dem eigenen Fahrzeug finden dort Werkzeuge, Fahrräder und andere Gegenstände Platz. Mancher Garagenhof ist über Jahrzehnte auch zu einem sozialen Treffpunkt geworden. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die geplante Umgestaltung nicht bei allen Betroffenen auf Zustimmung stößt.

Hinzu kommt eine rechtliche Besonderheit: Bei zahlreichen Garagenanlagen aus DDR-Zeiten gehören Grundstück und Gebäude nicht derselben Person. Auch die Stadt Hennigsdorf beschreibt dieses Modell ausdrücklich für ihre Pachtgrundstücke. Während sich der Grund und Boden im Eigentum der Stadt befindet, können die Garagen selbst den Nutzern gehören. Das bedeutet jedoch nicht, dass aus dem Eigentum am Gebäude ein dauerhaftes Nutzungsrecht am Grundstück folgt. Bei älteren Verträgen kann außerdem das Schuldrechtsanpassungsgesetz eine Rolle spielen. Welche Kündigungsmöglichkeiten, Entschädigungsansprüche oder sonstigen Verpflichtungen im Einzelfall bestehen, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.

DDR-Garagen: Eigentum am Gebäude ist nicht gleich Eigentum am Grundstück

Bei älteren Garagenanlagen können Grundstück und Garage unterschiedlichen Eigentümern gehören. Welche Rechte und Pflichten bei einer Kündigung bestehen, hängt von den jeweiligen Vertragsunterlagen und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ab. Auch Fragen zu Entschädigungen und Rückbaukosten sollten deshalb im Einzelfall geprüft werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.

Neue Wohnungen sind wichtig – aber was passiert mit den Stellplätzen?

Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht ist die Frage nach den Stellplätzen mindestens ebenso interessant wie die Anzahl der neuen Wohnungen. Wenn Garagen verschwinden, müssen die bisherigen Nutzer ihre Fahrzeuge gegebenenfalls an anderer Stelle unterbringen. Gleichzeitig erzeugen neue Wohnhäuser einen eigenen Bedarf an Parkmöglichkeiten. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der späteren Bebauung, den Haushaltsgrößen, der Verkehrsanbindung und der konkreten Stellplatzplanung ab.

Dabei wäre es falsch, automatisch davon auszugehen, dass durch den Abriss 60 zusätzliche Autos im öffentlichen Straßenraum stehen werden. Nicht jede Garage wird tatsächlich zum Parken verwendet. Ebenso wenig lässt sich aus einer möglichen Zahl von 36 Wohnungen direkt auf den zukünftigen Stellplatzbedarf schließen. Entscheidend wäre eine nachvollziehbare Betrachtung der bisherigen Nutzung und des geplanten Wohnquartiers. Auch Zufahrten, Fußwege, Fahrradinfrastruktur, Grünflächen und die Belastung der angrenzenden Straßen sollten frühzeitig berücksichtigt werden.

Ein Thema, das auch Hohen Neuendorf und Oranienburg beschäftigt

Die Diskussion in Hennigsdorf steht beispielhaft für eine Entwicklung, die wir im gesamten nördlichen Berliner Umland beobachten. Kommunen möchten zusätzlichen Wohnraum ermöglichen, müssen dabei aber vorhandene Nutzungen, Verkehrsflächen und die Interessen ihrer Einwohner berücksichtigen. Ein interessantes Beispiel ist der Wildbergplatz in Hohen Neuendorf. Dort entstehen 85 Mietwohnungen sowie Gewerbeflächen. In unserem Beitrag zu diesem Projekt haben wir uns unter anderem mit der Frage beschäftigt, wie die angekündigten 60 Tiefgaragenstellplätze in die gesamte Quartiersplanung eingeordnet werden können. Die Projekte unterscheiden sich deutlich, doch bei beiden spielt die Abstimmung von Wohnungsbau und Mobilität eine wichtige Rolle.

Auch Oranienburg zeigt, warum neue Bauflächen nicht isoliert betrachtet werden sollten. Der zeitweilige Stromengpass von 2024 hat deutlich gemacht, dass wachsende Städte rechtzeitig in ihre Infrastruktur investieren müssen. Neue Wohnungen benötigen schließlich nicht nur Strom und Wasser, sondern auch ausreichende Verkehrsverbindungen, Schulen, Betreuungseinrichtungen und eine funktionierende Nahversorgung. Diese Anforderungen sind je nach Standort sehr unterschiedlich, gehören aber zu jeder langfristig tragfähigen Stadtentwicklung.

Wie könnte eine gute Lösung für die Kiefernstraße aussehen?

Für eine sachliche Bewertung des Vorhabens sind aus unserer Sicht mehrere Fragen entscheidend. Welche der bisher vorgestellten Bebauungsvarianten wird weiterverfolgt? Wie viele Wohnungen oder Eigenheime könnten tatsächlich entstehen, und für welche Zielgruppen wären sie gedacht? Gibt es Lösungen für die bisherigen Garagennutzer? Wie werden die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen, welche zusätzlichen Verkehrsbewegungen entstehen und wie werden Grünflächen in die Planung integriert?

Besonders wichtig ist außerdem die wirtschaftliche Seite. Zusätzlicher Wohnraum ist nicht automatisch bezahlbarer Wohnraum. Ein Einheimischenmodell könnte beispielsweise bestimmten örtlichen Bewerbergruppen den Zugang zu Baugrundstücken erleichtern, müsste aber erst konkret ausgestaltet und beschlossen werden. Auch kleinere Häuser oder Tiny Houses sind nicht allein aufgrund ihrer Größe zwangsläufig günstig. Grundstückspreise, Baukosten, Erschließung und Finanzierung bestimmen, welche Haushalte sich die fertigen Immobilien letztlich leisten können.

Wer den weiteren Verlauf verfolgen möchte, sollte deshalb auf die offiziellen Beschlüsse und Bekanntmachungen der Stadt achten. Erst mit einer konkreten Planung lassen sich die Auswirkungen auf die Nachbarschaft und den Hennigsdorfer Wohnungsmarkt verlässlich einordnen.

Unser Fazit: Mehr Wohnraum schaffen, ohne die Nachbarschaft zu vergessen

Die geplante Umgestaltung des Garagenareals zeigt, wie schwierig Stadtentwicklung im Bestand sein kann. Einerseits entstehen Chancen, Flächen anders zu nutzen und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Andererseits gehen bestehende Nutzungen verloren, die für ihre bisherigen Nutzer einen persönlichen und teilweise auch wirtschaftlichen Wert besitzen. Eine gute Lösung sollte deshalb nicht allein daran gemessen werden, wie viele zusätzliche Wohnungen am Ende auf einem Grundstück entstehen.

Von unserem Standort in Birkenwerder aus begleiten wir die Entwicklung des Immobilienmarktes in Hohen Neuendorf, Oranienburg und dem gesamten Landkreis Oberhavel. In unserer Arbeit mit Eigentümern begegnet uns immer wieder die Frage, welche Nutzung eines Grundstücks langfristig sinnvoll und tatsächlich zulässig ist. Dabei lohnt es sich, Planungsrecht, Erschließung, Wirtschaftlichkeit und die vorhandene Nachbarschaft gemeinsam zu betrachten. Genau dieser Blick ist auch für die Zukunft des Garagenareals in Hennigsdorf wichtig.

Welche Möglichkeiten bietet Ihr Grundstück?

Ob zusätzliche Wohneinheit, Grundstücksteilung, Neubau oder veränderte Nutzung: Bevor konkrete Pläne entstehen, lohnt sich eine Prüfung der tatsächlichen Möglichkeiten. Hortus Haus unterstützt Eigentümer in Oberhavel dabei, erste Potenziale und wichtige Rahmenbedingungen gemeinsam mit geeigneten Fachpartnern einzuordnen.

Bauplanung & Bebaubarkeit kennenlernen

Kontakt

Sprechen Sie mit Hortus Haus über Ihr Anliegen

Ob Verkauf, Vermietung, Hausverwaltung oder Mieteranliegen – wir nehmen uns Zeit für Ihr Thema. Schreiben Sie uns bequem über das Formular und wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück.

✔ Persönliche Ansprechpartner aus der Region
✔ Schnelle Rückmeldung ohne lange Wartezeiten
✔ Erfahrung aus Immobilienpraxis und Verwaltung

– Ihr Team von Hortus Haus

Kontaktformular

Sie wollen immer auf dem neuesten Stand sein?

Was sind Ihre Interessen?

Mehr zum Thema

Alle ansehen

Immobilien in Birkenwerder, Oranienburg, Hohen Neuendorf & ganz Oberhavel

Aktuelle Immobilienangebote

Alle ansehen

Kontakt

Sprechen Sie mit Hortus Haus über Ihr Anliegen

Ob Verkauf, Vermietung, Hausverwaltung oder Mieteranliegen – wir nehmen uns Zeit für Ihr Thema. Schreiben Sie uns bequem über das Formular und wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück.

✔ Persönliche Ansprechpartner aus der Region
✔ Schnelle Rückmeldung ohne lange Wartezeiten
✔ Erfahrung aus Immobilienpraxis und Verwaltung

– Ihr Team von Hortus Haus

Kontaktformular

Hinweis: Ihre Anfrage wird zunächst durch die Hortus Haus GmbH geprüft. Je nach Anliegen kann die Bearbeitung gemeinsam mit einem geeigneten Fachpartner aus unserem Netzwerk erfolgen. Wir melden uns anschließend zur weiteren Abstimmung bei Ihnen.

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr