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Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Sie möchten Ihr Haus, Ihre Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus verkaufen oder vermieten? Dann benötigen Sie in der Regel einen gültigen Energieausweis. Er macht die energetische Qualität eines Gebäudes sichtbar und ermöglicht Interessenten eine erste Einordnung.

Bei Hortus Haus können Sie die benötigten Gebäudedaten bequem online übermitteln. Wir prüfen Ihre Angaben und erstellen den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis wird insbesondere benötigt, wenn eine Immobilie:

  • verkauft wird,
  • neu vermietet oder verpachtet wird,
  • neu errichtet wird oder
  • in bestimmten Fällen umfassend energetisch verändert wurde.

Bei einem Verkauf oder einer Vermietung muss der Energieausweis Interessenten grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden. Ein ausgestellter Energieausweis ist normalerweise zehn Jahre gültig.

Ausnahmen können beispielsweise für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gelten. Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir Ihren Einzelfall gerne.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Für Wohngebäude gibt es zwei Arten von Energieausweisen.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs erstellt. Dafür werden vollständige Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten benötigt.

Der Verbrauchsausweis ist häufig für bestehende Wohngebäude zulässig. Das Ergebnis wird allerdings auch vom Heiz- und Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner beeinflusst.

Der Verbrauchsausweis passt häufig, wenn:

  • es sich um ein bestehendes Wohngebäude handelt,
  • ausreichende Verbrauchsdaten aus mindestens 36 Monaten vorliegen und
  • für das Gebäude kein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist.

Der Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften berechnet. Berücksichtigt werden unter anderem die Gebäudeform, Außenwände, Fenster, Dach, Keller, Dämmung sowie die Heizungs- und Warmwassertechnik.

Das Ergebnis ist weitgehend unabhängig vom Verhalten der Bewohner und erlaubt eine objektivere energetische Einordnung des Gebäudes.

Ein Bedarfsausweis ist insbesondere bei Neubauten vorgeschrieben. Er wird außerdem in der Regel für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen benötigt, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht bereits bei seiner Fertigstellung oder durch spätere Modernisierungen mindestens den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat.

Ein Bedarfsausweis ist außerdem die richtige Wahl, wenn keine geeigneten Verbrauchsdaten vorliegen.

So funktioniert die Anfrage

  1. Passenden Energieausweis auswählen.
  2. Gebäude- und Verbrauchsdaten online eintragen.
  3. Vorhandene Unterlagen bequem hochladen.
  4. Daten unverbindlich an Hortus Haus übermitteln.
  5. Persönliches Angebot erhalten und anschließend beauftragen.
  6. Fertigen Energieausweis nach der Erstellung digital erhalten.

Die Bearbeitung beginnt nach Ihrer Beauftragung und sobald alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen.

Der Energieausweis dient der energetischen Einordnung und dem Vergleich von Gebäuden. Er ersetzt keine individuelle Energieberatung und stellt keine Vorhersage der späteren Heizkosten dar.

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